Vignette Österreich: Ihr Wegweiser 2024
Planen Sie Ihre Reise durch das malerische Österreich? Hier finden Sie alle notwendigen, detaillierten und aktuellen Informationen zur Autobahnvignette – einfach, klar und übersichtlich aufbereitet. Mit unserem Guide fahren Sie stets informiert und sorgenfrei auf Österreichs Schnellstraßen und Autobahnen!
Jetzt informierenWas ist eine Vignette und warum ist sie Pflicht?
Die österreichische Vignette ist eine zeitabhängige Gebühr, die für die Benutzung der meisten Autobahnen und Schnellstraßen (oft als "Autobahn A" und "Schnellstraße S" gekennzeichnet) im Land entrichtet werden muss. Dieses System dient primär der Finanzierung des Baus, des Betriebs, der Instandhaltung und der Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes, das von der staatlichen Autobahngesellschaft ASFINAG verwaltet wird. Die Einnahmen aus dem Vignettenverkauf fließen direkt in die Erhaltung und den Ausbau dieser wichtigen Verkehrsadern.
Für alle Kraftfahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen – dazu zählen die meisten PKW, Motorräder und leichten Wohnmobile – ist der Erwerb und die korrekte Anbringung bzw. Registrierung einer gültigen Vignette vor der Befahrung der mautpflichtigen Strecken gesetzlich vorgeschrieben. Das Fahren ohne eine gültige Vignette oder mit einer nicht ordnungsgemäß angebrachten Klebevignette kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Es ist daher unerlässlich, sich vor Reiseantritt umfassend zu informieren und sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug den Bestimmungen entspricht, um unangenehme Überraschungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Wer benötigt eine Vignette in Österreich?
Die Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Dies umfasst eine breite Palette von Fahrzeugen, die sowohl von Einheimischen als auch von internationalen Besuchern genutzt werden. Für Fahrzeuge, die diese Gewichtsgrenze überschreiten, wie LKW, Busse und schwere Wohnmobile, kommt ein separates, fahrleistungsabhängiges Mautsystem namens GO-Maut zum Einsatz, das über eine sogenannte GO-Box abgerechnet wird.

Touristen & Durchreisende
Für Urlauber, die Österreich mit dem eigenen PKW, Motorrad oder Wohnmobil erkunden möchten, oder für Reisende, die das Land auf dem Weg in andere Destinationen durchqueren, ist eine Vignette unverzichtbar. Bereits das Befahren eines kurzen Autobahnabschnitts ohne gültige Vignette kann geahndet werden. Eine sorgfältige Reiseplanung, die den Vignettenkauf einschließt, erspart Ihnen Ärger und mögliche Strafen.

Einheimische & Pendler
Auch für in Österreich ansässige Personen und regelmäßige Pendler, die das Autobahnnetz nutzen, ist die Vignette obligatorisch. Für diese Nutzergruppe bietet sich oft die Jahresvignette als kostengünstigste und praktischste Lösung an, um ganzjährig flexibel unterwegs zu sein. Es ist wichtig, die Gültigkeitsdauer im Auge zu behalten und rechtzeitig für Ersatz zu sorgen.

Fahrzeugklassen (bis 3,5t)
Die Vignettenpflicht unterscheidet primär zwischen einspurigen Kraftfahrzeugen (Motorrädern) und mehrspurigen Kraftfahrzeugen (PKW, leichte Wohnmobile, Kleintransporter) bis 3,5t hzG. Für diese beiden Kategorien gibt es unterschiedliche Vignetten mit spezifischen Preisen. Achten Sie beim Kauf darauf, die korrekte Vignette für Ihren Fahrzeugtyp auszuwählen, um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.
Verfügbare Vignettentypen und Gültigkeiten (Stand 2024)
Österreich bietet verschiedene Vignettentypen an, die sich in ihrer Gültigkeitsdauer und somit auch im Preis unterscheiden. Dies ermöglicht es Ihnen, die für Ihre individuellen Reisepläne – sei es ein kurzer Transit, ein Wochenendausflug oder ein längerer Aufenthalt – passende und wirtschaftlichste Option zu wählen. Die Preise sind für PKW (mehrspurige Kfz bis 3,5t) und Motorräder (einspurige Kfz) unterschiedlich gestaffelt.

10-Tages-Vignette
Perfekt für Kurzurlaube, Wochenendtrips oder die Durchreise durch Österreich. Sie ist ab dem vom Käufer gewählten Ausstellungstag (Lochungstag bei der Klebevignette bzw. Gültigkeitsbeginn bei der digitalen Vignette) für zehn aufeinanderfolgende Kalendertage gültig. Beispielsweise gilt eine am 5. eines Monats gekaufte 10-Tages-Vignette bis einschließlich zum 14. desselben Monats.
PKW: € 11,50
Motorrad: € 4,60

2-Monats-Vignette
Ideal für längere Urlaubsaufenthalte, saisonale Reisen oder wenn Sie häufiger innerhalb eines kürzeren Zeitraums in Österreich unterwegs sind. Diese Vignette ist ab dem Ausstellungstag für zwei Monate gültig. Das bedeutet, eine am 15. Juli gelochte/aktivierte Vignette ist bis einschließlich 15. September gültig.
PKW: € 28,90
Motorrad: € 11,50

Jahresvignette
Die beste und kosteneffizienteste Wahl für Vielfahrer, Pendler und alle, die regelmäßig österreichische Autobahnen nutzen. Die Jahresvignette ist besonders lange gültig: sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, also insgesamt 14 Monate. Die Jahresvignette 2024 ist somit vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025 gültig.
PKW: € 96,40
Motorrad: € 38,50
Alle Preise sind Stand 2024 und können sich ändern. Es wird empfohlen, sich stets bei offiziellen Verkaufsstellen oder auf der Webseite der ASFINAG über die aktuellen Tarife zu informieren.
Wo kann man Vignetten kaufen?
Die österreichische Autobahnvignette, sei es in der traditionellen Klebeform oder als moderne digitale Variante, ist an zahlreichen Verkaufsstellen im In- und Ausland erhältlich. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Reise stressfrei antreten können, ist es ratsam, sich frühzeitig um den Erwerb zu kümmern. Hier sind die gängigsten und zuverlässigsten Bezugsquellen:

Online (ASFINAG, Automobilclubs)
Die digitale Vignette kann bequem von zu Hause oder unterwegs über den offiziellen Webshop der ASFINAG oder deren App erworben werden. Auch viele europäische Automobilclubs (z.B. ADAC in Deutschland, TCS in der Schweiz) bieten digitale Vignetten an, oft mit dem Vorteil der sofortigen Gültigkeit. Beachten Sie beim Online-Kauf direkt bei ASFINAG als Privatperson die 18-tägige Wartefrist bis zum Gültigkeitsbeginn aufgrund des Konsumentenschutzrechts.

Tankstellen & Raststätten
Eine der häufigsten Anlaufstellen für den Kauf von Klebevignetten sind Tankstellen und Autobahnraststätten. Diese finden sich in großer Zahl sowohl in Österreich selbst als auch in den grenznahen Regionen der Nachbarländer (Deutschland, Italien, Schweiz, Slowenien, Ungarn, Tschechien, Slowakei). Achten Sie auf entsprechende Hinweisschilder.

Grenzübergänge & Mautstellen
Direkt an vielen österreichischen Grenzübergängen sowie an einigen ASFINAG-Mautstellen (meist für Sondermautstrecken) gibt es Verkaufsbüros, in denen Sie sowohl Klebe- als auch digitale Vignetten (letztere meist mit sofortiger Gültigkeit) erwerben können. Dies ist eine gute Option, falls Sie den Kauf vorab vergessen haben.

Automobilclubs (ÖAMTC, ARBÖ, ADAC etc.)
Die großen Automobilclubs in Österreich (wie ÖAMTC und ARBÖ) und in den Nachbarländern (z.B. ADAC in Deutschland) sind wichtige Vertriebspartner. Hier erhalten Sie in der Regel sowohl die klassische Klebevignette als auch die digitale Vignette, oft mit dem Vorteil, dass die digitale Vignette sofort gültig ist, da der Club als Unternehmer agiert.

Trafiken (Tabakläden in Österreich)
In Österreich führen auch viele Tabaktrafiken (erkennbar am rot-weißen Schild mit der Aufschrift "Tabak Trafik") Klebevignetten im Sortiment. Diese sind flächendeckend in Städten und größeren Ortschaften zu finden und bieten eine weitere bequeme Kaufmöglichkeit vor Ort.
Digitale Vignette vs. Klebevignette: Ein detaillierter Vergleich
Seit einigen Jahren bietet Österreich neben der traditionellen Klebevignette auch eine moderne digitale Alternative. Beide Varianten erfüllen denselben Zweck – die Berechtigung zur Nutzung mautpflichtiger Straßen – unterscheiden sich jedoch in Handhabung, Kaufprozess und einigen spezifischen Eigenschaften. Die Wahl hängt oft von persönlichen Präferenzen und der jeweiligen Situation ab.

Digitale Vignette
Funktionsweise: Die digitale Vignette ist direkt an das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs gebunden. Es ist kein physisches Anbringen am Fahrzeug nötig. Die Kontrolle erfolgt automatisiert über Kamerasysteme entlang der Autobahnen, die das Kennzeichen scannen und mit einer Datenbank abgleichen.
Vorteile:- Bequemer Online-Kauf von überall und jederzeit möglich.
- Kein Kleben an die Windschutzscheibe und kein mühsames Entfernen von Vignettenresten.
- Bei Kennzeichenwechsel (z.B. neues Auto, gleicher Halter) kann sie unter bestimmten Umständen auf das neue Kennzeichen umregistriert werden (Servicegebühr fällt an).
- Verlust oder Beschädigung der Windschutzscheibe ist unproblematisch, da die Gültigkeit an das Kennzeichen gebunden ist.
- Ideal für Wechselkennzeichen-Besitzer (eine Vignette pro Kennzeichen, nicht pro Fahrzeug).
- Online-Kauf für Privatpersonen (Konsumenten) direkt bei ASFINAG: 18 Tage Wartefrist bis Gültigkeitsbeginn (gesetzliches Rücktrittsrecht). Ausnahmen: Kauf als Unternehmer oder bei Vertriebspartnern wie Automobilclubs (oft sofort gültig).
- Absolute Korrektheit bei der Eingabe des Kennzeichens und des Zulassungsstaates ist essentiell; Tippfehler können zu ungültiger Vignette und Strafen führen.
- Internetverbindung und ein digitales Zahlungsmittel für den Kauf erforderlich.

Klebevignette
Funktionsweise: Die Klebevignette ist ein physischer Aufkleber, der nach dem Kauf korrekt und gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Die Kontrolle erfolgt visuell durch Exekutivorgane der ASFINAG oder der Polizei sowie durch automatische Systeme.
Vorteile:- Sofort gültig nach dem Kauf und korrektem Aufkleben an der Windschutzscheibe.
- Keine Online-Registrierung oder Wartefrist (außer eventuellen Versandzeiten bei Online-Bestellung im Ausland).
- Einfaches und seit Jahrzehnten bewährtes System, das vielen vertraut ist.
- Anonymität, da keine persönliche Datenregistrierung beim Kauf an einer physischen Verkaufsstelle erfolgt.
- Muss exakt nach Vorschrift an der Windschutzscheibe angebracht werden (links oben oder im Bereich des Rückspiegels, nicht im Tönungsstreifen).
- Kann beim Entfernen lästige Kleberückstände hinterlassen.
- Bei Scheibenbruch ist ein umständliches Ersatzverfahren notwendig (Kaufbeleg und alter Vignettenrest erforderlich).
- Ist fahrzeuggebunden und nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar.
- Alte, abgelaufene Vignetten sollten entfernt werden, um Verwirrung und schlechte Sicht zu vermeiden.
Korrekte Anwendung: So geht's!
Anleitung für die Klebevignette
Die korrekte Anbringung der Klebevignette ist entscheidend für ihre Gültigkeit. Eine falsch angebrachte Vignette kann als ungültig gewertet werden und zu Strafen führen. Befolgen Sie diese Schritte sorgfältig:





Optional: Ein kurzes Video könnte hier die korrekte Anbringung veranschaulichen.
Hinweise zur Digitalen Vignette

Die digitale Vignette bietet eine moderne und bequeme Alternative zur Klebevignette. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
- Kaufprozess: Erwerben Sie die digitale Vignette online über den offiziellen ASFINAG Webshop, die zugehörige App "Unterwegs" oder bei autorisierten Vertriebspartnern wie Automobilclubs und ausgewählten Tankstellen oder Trafiken.
- Korrekte Daten: Achten Sie bei der Bestellung unbedingt auf die exakte und fehlerfreie Eingabe Ihres vollständigen amtlichen Kennzeichens (inklusive aller Buchstaben und Zahlen) sowie des korrekten Zulassungsstaates Ihres Fahrzeugs. Bereits kleine Tippfehler können dazu führen, dass die Vignette als ungültig betrachtet wird und Strafen drohen. Überprüfen Sie Ihre Eingaben mehrmals!
- Gültigkeitsbeginn (Wichtig!): Wenn Sie als Privatperson (Konsument) die digitale Vignette direkt im ASFINAG-Webshop oder über die App kaufen, ist diese aufgrund des gesetzlichen Rücktrittsrechts erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum gültig. Planen Sie dies bei Ihrer Reise unbedingt ein! Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die digitale Vignette als Unternehmer kaufen oder bei einer physischen Vertriebsstelle (z.B. ÖAMTC, ADAC, manche Tankstellen) erwerben – hier kann die Gültigkeit oft sofort beginnen.
- Bestätigung und kein Kleben: Nach erfolgreichem Kauf erhalten Sie eine Bestätigung, meist per E-Mail. Es ist kein physisches Anbringen am Fahrzeug notwendig oder vorgesehen. Die Vignette ist digital mit Ihrem Kennzeichen verknüpft.
- Elektronische Kontrolle: Die Überprüfung der digitalen Vignette erfolgt vollautomatisch durch Kamerasysteme, welche die Kennzeichen der Fahrzeuge auf mautpflichtigen Strecken erfassen und mit der ASFINAG-Datenbank abgleichen.
- Flexibilität bei Wechselkennzeichen: Ein großer Vorteil der digitalen Vignette ist ihre Nutzungsmöglichkeit für Wechselkennzeichen. Da sie an das Kennzeichen gebunden ist, kann sie für bis zu drei auf dieses Kennzeichen zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, ohne dass für jedes Fahrzeug eine separate Vignette gekauft werden muss.
Strafen bei Nichtbeachtung und häufige Fehler
Das Befahren vignettenpflichtiger Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich ohne eine gültige und korrekt angebrachte bzw. registrierte Vignette kann erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die ASFINAG führt regelmäßige Kontrollen durch, sowohl manuell durch Mautaufsichtsorgane als auch automatisiert mittels Kamerasystemen. Es ist daher von größter Wichtigkeit, die Vignettenbestimmungen genau zu kennen und einzuhalten, um unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Mögliche Strafen bei Verstößen:
Die Strafen für das Fahren ohne gültige Vignette sind klar geregelt und können je nach Situation variieren:
- Ersatzmaut: Werden Sie bei einer Kontrolle ohne gültige Vignette angetroffen oder wird Ihr Fahrzeug von automatischen Systemen ohne gültige digitale Vignette erfasst, wird in der Regel eine sogenannte Ersatzmaut fällig. Diese muss entweder direkt vor Ort bezahlt werden oder wird postalisch zugestellt.
- Für PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht beträgt die Ersatzmaut üblicherweise € 120,-.
- Für Motorräder beträgt die Ersatzmaut üblicherweise € 65,-.
- Verwaltungsstrafe: Wenn die Ersatzmaut nicht bezahlt wird oder bei schwerwiegenderen Verstößen (z.B. Manipulation der Vignette), kann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. In diesem Rahmen können deutlich höhere Strafen verhängt werden, die sich im Bereich von € 300,- bis zu € 3.000,- bewegen können.
- Manipulation: Jegliche Form der Manipulation einer Vignette (z.B. Ablösen und Wiederanbringen, Fälschen) wird streng geahndet und führt unweigerlich zu einem Verwaltungsstrafverfahren mit hohen Strafen.
Häufige Fehler, die zu Strafen führen können:
Viele Strafen resultieren aus Unachtsamkeit oder mangelnder Information. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- Klebevignette nicht oder falsch geklebt: Die Vignette wurde gar nicht, nicht an der Innenseite der Windschutzscheibe, im stark getönten Bereich des Glases oder an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle (z.B. Seitenscheibe) angebracht.
- Abgelaufene Vignette verwendet: Die Gültigkeitsdauer der Vignette (z.B. 10-Tages-Vignette) ist bereits überschritten.
- Vignette manipuliert oder von anderem Fahrzeug übernommen: Eine Klebevignette wurde abgelöst und auf ein anderes Fahrzeug übertragen oder es wurde versucht, sie wiederzuverwenden. Klebevignetten sind nach dem Ablösen ungültig.
- Digitale Vignette für falsches Kennzeichen/Zulassungsstaat: Bei der Online-Bestellung der digitalen Vignette wurde ein falsches Kennzeichen, ein falscher Zulassungsstaat oder ein falscher Gültigkeitszeitraum angegeben.
- Digitale Vignette noch nicht gültig: Die 18-tägige Wartefrist bei Online-Kauf durch Konsumenten wurde nicht abgewartet und die mautpflichtige Straße wurde vor Gültigkeitsbeginn befahren.
- Vignette nicht für den richtigen Fahrzeugtyp: Eine Motorradvignette wurde für einen PKW verwendet oder umgekehrt.
- Trägerfolie nicht entfernt: Die Klebevignette wurde mitsamt der Trägerfolie an die Scheibe geklebt oder nur mit Klebeband befestigt. Sie muss direkt auf der Scheibe haften.
Unser Tipp: Überprüfen Sie vor jeder Fahrt auf vignettenpflichtigen Strecken sorgfältig den Status Ihrer Vignette. Bei Unsicherheiten informieren Sie sich rechtzeitig oder erwerben Sie eine neue Vignette. Dies ist stets die günstigere Alternative zu einer Strafe.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein, für Anhänger (z.B. Wohnwagen, Gepäckanhänger), die von einem mehrspurigen Kraftfahrzeug bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gezogen werden, ist keine separate Vignette erforderlich. Die Vignette des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger automatisch mit ab. Wichtig ist nur, dass das Zugfahrzeug korrekt vignettenpflichtig ist.
Bei einem Bruch der Windschutzscheibe, auf der eine gültige Klebevignette angebracht war, können Sie eine kostenlose Ersatzvignette beantragen. Hierfür benötigen Sie in der Regel die Originalrechnung der beschädigten Vignette, den unteren Vignettenabschnitt (die Quittung von der Trägerfolie) und eine Kopie der Werkstattrechnung für den Scheibentausch. Wenden Sie sich mit diesen Unterlagen an eine Vertriebsstelle der ASFINAG (z.B. Mautstellen, ausgewählte Tankstellen) oder an Ihren Automobilclub (z.B. ÖAMTC, ARBÖ). Es ist ratsam, die Vignettenreste von der beschädigten Scheibe aufzubewahren.
Das hängt davon ab, wo und als wer Sie kaufen. Kaufen Sie als Privatperson (Konsument) die digitale Vignette direkt im ASFINAG-Webshop oder über deren App, ist sie aufgrund des gesetzlichen Konsumentenschutz-Rücktrittsrechts erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum gültig. Diese Frist muss eingeplant werden! Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die digitale Vignette als Unternehmer kaufen (hier entfällt die Wartefrist) oder wenn Sie sie bei bestimmten Vertriebsstellen wie Automobilclubs (ÖAMTC, ADAC etc.), Trafiken oder Tankstellen erwerben. Dort kann die digitale Vignette oft mit sofortiger Gültigkeit ausgestellt werden, da diese Stellen als Unternehmer agieren.
Nein, grundsätzlich sind Vignetten nicht ohne Weiteres übertragbar. Klebevignetten sind nach dem Anbringen fest mit dem Fahrzeug verbunden und verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie abgelöst werden; sie sind somit streng fahrzeuggebunden. Digitale Vignetten sind an das amtliche Kennzeichen gebunden. Eine Umregistrierung einer digitalen Vignette auf ein anderes Kennzeichen ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen und gegen eine Bearbeitungsgebühr möglich, z.B. bei Diebstahl des Fahrzeugs, Totalschaden oder bei Beantragung eines Wunschkennzeichens für dasselbe Fahrzeug und denselben Halter. Ein einfacher Verkauf des Fahrzeugs oder der Wunsch, die Vignette auf ein anderes eigenes Fahrzeug zu übertragen, rechtfertigt in der Regel keine Umregistrierung.
Die Vignettenpflicht gilt auf nahezu allen Autobahnen (gekennzeichnet mit "A") und Schnellstraßen (gekennzeichnet mit "S") in Österreich. Diese sind durch entsprechende blaue Verkehrszeichen mit dem Vignetten-Symbol gekennzeichnet. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen von der Vignettenpflicht auf bestimmten kurzen Streckenabschnitten, die meist der lokalen Erschließung dienen und explizit als vignettenfrei beschildert sind. Zusätzlich gibt es sogenannte Sondermautstrecken. Dies sind baulich kostenintensive Alpenüberquerungen (z.B. Brennerautobahn A13, Tauernautobahn A10 (Tauern- und Katschbergtunnel), Pyhrnautobahn A9 (Bosruck- und Gleinalmtunnel), Arlberg-Schnellstraßentunnel S16, Karawankentunnel A11 Richtung Süden). Für die Benutzung dieser Sondermautstrecken muss zusätzlich zur allgemeinen Vignette eine separate Streckenmaut entrichtet werden. Diese kann entweder vor Ort an den Mautstellen oder vorab online (z.B. als digitale Streckenmaut) bezahlt werden.
Die Jahresvignette bietet einen besonders langen Gültigkeitszeitraum von insgesamt 14 Monaten. Sie ist immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Das bedeutet konkret: Die Jahresvignette für das Jahr 2024 ist vom 1. Dezember 2023 bis einschließlich 31. Januar 2025 gültig. Dies ermöglicht einen nahtlosen Übergang zwischen den Vignettenjahren und ist besonders praktisch für Nutzer, die ganzjährig auf das österreichische Autobahnnetz angewiesen sind.
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Stand: 01. Januar 2024
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